Rechtssicher in die EU verkaufen.
Automatische und korrekte Steuerberechnung für konfigurierte Produkte im OSS-Verfahren.
Seit dem OSS-Verfahren gilt beim Verkauf an Privatkunden in der EU ab der Lieferschwelle der Steuersatz des Bestimmungslands. Bei konfigurierten Produkten muss dieser Satz nicht nur auf den Grundpreis wirken, sondern auf jeden einzelnen Optionsaufpreis. Das Modul rechnet das im Konfigurator korrekt durch.
Warum dieses Modul?
Steuerfehler
Falsche Steuersätze bei Auslandsbestellung.
Abmahnrisiko
Nicht-konforme Rechnungsstellung.
Buchhaltungschaos
Manuelle Korrekturen nötig.
Das kann das Modul
- Berücksichtigung von Lieferschwellen
- Länderspezifische Steuersätze
- OSS-konforme Berechnung
- Nahtlose Integration
- Automatische Anpassung im Checkout
In der Praxis
So stellst du die Besteuerung ein
- 1
Steuersätze im Shop pflegen
Voraussetzung ist, dass die Ländersteuersätze in Shopware korrekt hinterlegt sind. Das Modul rechnet damit, es ersetzt die Pflege nicht.
- 2
Optionsaufpreise zuordnen
Jede Option bekommt die passende Steuerregel. In der Regel ist das dieselbe wie beim Hauptartikel, bei Dienstleistungsanteilen kann sie abweichen.
- 3
Anzeige im Konfigurator prüfen
Wechsle im Test das Lieferland und kontrolliere, ob sich Brutto- und Nettopreise im Konfigurator sofort mitändern.
- 4
Beleg gegenrechnen
Vergleiche bei einer Testbestellung die ausgewiesene Steuer auf der Rechnung mit deiner eigenen Berechnung, bevor echte Bestellungen laufen.
Fragen zu diesem Modul
Ersetzt das Modul die OSS-Meldung?
Nein. Es sorgt dafür, dass im Shop richtig gerechnet und ausgewiesen wird. Die Meldung über das OSS-Portal und die steuerliche Würdigung bleiben Sache deiner Steuerberatung.
Was ist mit B2B-Kunden mit gültiger USt-IdNr.?
Für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen greifen die Regeln, die du in Shopware für die Kundengruppe hinterlegt hast. Das Modul respektiert diese Logik auch bei den Optionsaufpreisen.
Brauche ich das Modul unterhalb der Lieferschwelle?
Solange du unter der EU-weiten Schwelle bleibst und im Ursprungsland besteuerst, nicht zwingend. Sinnvoll ist es, sobald absehbar ist, dass du sie überschreitest.
OSS. EU-weite Steuerberechnung
Korrekte Steuern nach One-Stop-Shop Verfahren.
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