Entsorgungsgebühren
Das Plugin ermöglicht es Herstellern und Händlern von Verpackungsmaterial die gesetzlich anfallende Entsorgungsgebühr direkt vom Kunden einziehen zu können.
In Deutschland unterliegen alle Verpackungsarten, die in den Markt eingeführt werden, dem Verpackungsgesetz. Dies umfasst unterschiedliche Kategorien wie Verkaufs-, Um-, Service-, Versand- und Transportverpackungen.
Es wird unterschieden zwischen Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen (B2C), und solchen, die im gewerblichen Sektor verwendet werden (B2B), wobei Getränkeverpackungen eine spezielle Kategorie darstellen.
Zur Klassifizierung aller Verpackungen werden diese nach ihren Materialien kategorisiert, wie Papier & Karton, Kunststoffe, Glas, Eisenmetalle, Aluminium und Verbundwerkstoffe. Umweltfreundlich gestaltete B2C-Verpackungen sollen durch finanzielle Anreize gefördert werden.
Hersteller, Händler und Importeure, die B2C-Verpackungen erstmals in Deutschland auf den Markt bringen, sind verpflichtet, sich einem Dualen System anzuschließen und sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren, um die flächendeckende Rücknahme und Verwertung der Verpackungsabfälle zu gewährleisten.
Diese Registrierungspflicht gilt seit Juli 2022 für alle Hersteller von gefüllten Verpackungen. Nicht in Deutschland ansässige Hersteller können einen Bevollmächtigten ernennen. Erstinverkehrbringer und Weiterverkäufer von B2B-Verpackungen müssen sich um die kostenlose Rücknahme und ordnungsgemäße Verwertung vergleichbarer Verpackungsabfälle kümmern.
Das schließt neuerdings auch Mehrwegverpackungen ein. Endverbraucher müssen über diese Rücknahmepflichten informiert werden, zudem bestehen Nachweispflichten.
Auf Basis dieser Vorschriften haben wir unser Plugin entwickelt, damit diese im Shopware 6 für Erstinverkehrsbringer umgesetzt werden kann.
Features im Überblick
- Flexibel einstellbare Gebühren
- Einfache Gebührenaktualisierung
- Hohe Kompatibilität mit angeschlossenen Warenwirtschaftssystemen
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